Freitag, 16. April 2021

Aktuelles zur Öffnung in Coronazeiten

Liebe Eltern, 

die Stadt Buchen informierte uns, 

dass der Gesetzentwurf zur Einfügung eines § 28b in das Infektionsschutzgesetz Folgendes für die Kindergärten bei Überschreiben der Sieben-Tage-Inzidenz von 200 enthält:

„Überschreitet in einem Landkreis an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 200, so ist ab dem übernächsten Tag für Schulen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt.“

Für Einrichtungen der Kinderbetreuung nach § 33 Nr. 1 und 2 IfSG (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege) gilt dies entsprechend; das heißt dass auch in Einrichtungen der Kinderbetreuung bei entsprechender Entwicklung des Infektionsgeschehens eine Präsenzbetreuung jenseits eines Notbetriebs nicht zulässig ist. 

Wir hoffen und wünschen uns gemeinsam mit euch/Ihnen, dass dieser Fall nicht eintritt.

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