Freitag, 16. April 2021

Aktuelles zur Öffnung in Coronazeiten

Liebe Eltern, 

die Stadt Buchen informierte uns, 

dass der Gesetzentwurf zur Einfügung eines § 28b in das Infektionsschutzgesetz Folgendes für die Kindergärten bei Überschreiben der Sieben-Tage-Inzidenz von 200 enthält:

„Überschreitet in einem Landkreis an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 200, so ist ab dem übernächsten Tag für Schulen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt.“

Für Einrichtungen der Kinderbetreuung nach § 33 Nr. 1 und 2 IfSG (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege) gilt dies entsprechend; das heißt dass auch in Einrichtungen der Kinderbetreuung bei entsprechender Entwicklung des Infektionsgeschehens eine Präsenzbetreuung jenseits eines Notbetriebs nicht zulässig ist. 

Wir hoffen und wünschen uns gemeinsam mit euch/Ihnen, dass dieser Fall nicht eintritt.

Samstag, 3. April 2021

Unser TigeR-Bärchen

begrüßt nun alle, die am Haus vorbeigehen. 

Siegfried und Elke haben gemeinsam ein Bärchen für unseren ansonsten ungenutzten Vorgarten entworfen und gebastelt. 

Heute nun hat das Bärchen seinen vorgesehenen Platz eingenommen und dient hoffentlich ebenso wie das schon vor einigen Wochen angebrachte Banner als Blickfang und zur Information für Passanten.